FAQ

Hier erhalten Sie Antworten auf einige häufig gestellte Fragen.
 

AMS und Trendwerk akt:E

Wenn ich Jobangebote vom AMS bekomme, während ich bei Trendwerk akt:E bin – muss ich darauf reagieren?
Ja. Das Ziel ist weiterhin, Sie in ein Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln, unabhängig davon, aus welcher Quelle das Jobangebot kommt. 

Muss ich Termine beim AMS wahrnehmen, während  ich bei Trendwerk akt:E bin?
Dem AMS ist bekannt, dass Sie bei Trendwerk akt:E sind und wird auch wöchentlich von uns über Ihre Anwesenheitstage informiert. Das bedeutet: Eigentlich müssten Sie diese Termine nicht wahrnehmen, wir empfehlen jedoch – um in gutem Kontakt mit Ihrem/Ihrer AMS-BeraterIn zu bleiben – ihn/sie kurz telefonisch zu informieren. 

Ich habe gehört, wir sollen uns bei bestimmten Auskünften und Entscheidungen direkt ans AMS wenden. In welcher Verbindung steht Trendwerk akt:E zum AMS?
Das AMS ist alleiniger Auftraggeber von Trendwerk akt:E. Deshalb sieht man auch auf vielen Schildern und Schriftstücken das Logo des AMS.

Wie finanziert sich Trendwerk akt:E?
Trendwerk akt:E erhält Geld vom AMS (Auftraggeber).
 

Finanzielles

Warum soll ich eine Stelle annehmen, wenn ich kaum mehr bekomme als Arbeitslosengeld?
AMS-Bezüge werden nur jenen Personen – unter gewissen Voraussetzungen - genehmigt, die arbeitssuchend, arbeitswillig und arbeitsfähig sind.
Weiters erhalten Sie einen 13. und 14. Monatsbezug (gegenüber dem normalen Monatsbezug steuerlich begünstigt) und Sie sind wieder kreditwürdig. Darüber hinaus werden die Anstellungszeiten für Ihre Pensionsversicherung angerechnet.

Was passiert mit der Sozialhilfe, wenn ich bei Trendwerk akt:E einen Dienstvertrag unterschreibe? Und wie bekomme ich sie nachher wieder, falls ich keinen Job finde?
Sie müssen die Einkünfte aus dem Dienstverhältnis mit Trendwerk akt:E beim Sozialamt melden. Für den Fall, dass Sie im vorgesehenen Zeitraum keinen Job finden, müssen Sie Ihre Ansprüche beim Sozialamt neuerlich beantragen.

Wovon hängt das ab, ob ich einen „Kombilohn“ erhalte oder nicht?
Diese Entscheidung trifft das AMS und teilt sie Trendwerk akt:E mit. Wir kümmern uns dann – nach den Vorgaben des AMS – um die Abwicklung. Welche Faktoren das AMS für diese Entscheidung heranzieht, erfragen Sie bitte bei Ihrem/Ihrer AMS-BeraterIn.

Ich bin geringfügig beschäftigt (z.B. MA 48) – was soll ich da tun?
Geringfügige Beschäftigungen müssen immer dem AMS gemeldet werden. Für Trendwerk akt:E ist nur wesentlich, dass Sie die geringfügige Beschäftigung nicht daran hindert, die Arbeitszeiten im Workshop bzw. im Dienstverhältnis einzuhalten. Bitte bedenken Sie, dass, sobald Sie ein Dienstverhältnis mit Trendwerk akt:E eingehen, beide Einkommen (Trendwerk akt:E und geringfügige Beschäftigung) zusammengerechnet werden, und beide Einkommen versteuert werden müssen.   

Ich habe kein Geld für Fahrscheine? Wer zahlt mir das, wenn ich zu einem anderen Standort/einem Vorstellungstermin/einem Praktikum fahren soll?
Sie erhalten einen Mobilitätszuschuss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit für spezielle Fahrten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsaufnahme stehen, Einzelfahrscheine von Trendwerk akt:E zu bekommen.  

Warum beträgt der Mobilitätszuschuss weniger als ein volles Wiener Linien-Ticket?
Der Mobilitätszuschuss wird täglich berechnet. Sie erhalten somit mehr Geld, als eine Monatskarte kostet.
 

Organisatorisches zum Kurs

Bekomme ich frei, wenn ich Waschtag, Fernwärmeablesung, etc. habe?
Nein, in der Regel können wir ausschließlich Krankenstände und Pflegefreistellungen (mit ärztlichem Beleg) sowie Amts- oder Arztterminen (mit Zeitbestätigung) als „entschuldigte Zeiten“ anerkennen. Wobei die BeraterInnen in Ausnahmefällen auch wichtige Termine, die im Zusammenhang mit der Wohnung stehen (Fernwärmeablesung, Rauchfangkehrer, etc.) einem „Amtstermin“ gleichstellen.   
Alle anderen Fehlzeiten müssen wir dem AMS als „unentschuldigt“ melden, das hat zur Folge, dass Sie für diesen Tag kein Taggeld erhalten.

Muss ich den Versicherungsdatenauszug bringen? Was passiert, wenn ich das nicht mache?
Sie müssen den Versicherungsdatenauszug nicht bringen, das passiert auf freiwilliger Basis. Allerdings kommen viele Jobangebote und Vermittlungschancen  ausschließlich deshalb zustande, weil unsere FirmenbetreuerInnen sehr gute und vertrauensvolle Kontakte zu unseren KundInnen haben. Das bedeutet, die KundInnen vertrauen darauf, dass Lebensläufe, die ihnen von Trendwerk akt:E übermittelt werden, auf ihre Vollständigkeit geprüft sind. Und das können wir nur mittels Versicherungsdatenauszug garantieren. 
Den  Versicherungsdatenauszug zu bringen liegt aber auch in Ihrem persönlichen Interesse, denn nur so können wir Ihre Vordienstzeiten korrekt berechnen. Diese Berechnung ist Basis für Ihre gerechte Entlohnung. 

Wieso ist es nicht möglich, wenn man bereits einmal bei Trendwerk akt:E war, wieder zum selben Berater/zur selben Beraterin zu kommen?
Den Termin der neuerlichen Zubuchung bzw. den Standort, zu dem Sie zugebucht werden,  bestimmt in der Regel Ihr/Ihre AMS-BetreuerIn. Daher kann es per Zufall passieren, dass Sie wieder zum selben Berater/zur selben Beraterin kommen, es gibt aber keine Garantie dafür.

Warum muss ich zur Beratung in den (z. B.) 10. Bezirk, wenn ich im (z.B.) 20. Bezirk wohne?
Den Termin der Zubuchung bzw. den Standort, zu dem Sie zugebucht werden, bestimmt in der Regel Ihr/Ihre AMS-BetreuerIn. Es kann aber auch passieren, dass wir aus organisatorischen Gründen die vorgesehene Zubuchung ändern müssen.
 

Inhaltliches zum Kurs

Muss ich einen Deutschkurs oder irgendeinen anderen Qualifikationskurs machen?
Nein, die Teilnahme am Kurs- oder Seminarangebot ist freiwillig. Wir raten jedoch, die Empfehlungen Ihres Beraters/Ihrer Beraterin ernst zu nehmen und ihnen zu folgen. Diese  wissen - aus der Zusammenarbeit mit Ihnen – sehr genau, wo Ihre Fähigkeiten  liegen und welcher Kurs/welches Seminar Ihre Vermittlungschancen am Arbeitsmarkt erhöhen.

Muss ich ein Foto auf dem Lebenslauf haben?
Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung. Allerdings wissen wir aus unserer Erfahrung, dass Lebensläufe ohne Foto in der Regel nicht beachtet werden und im Entscheidungsprozess frühzeitig ausscheiden. 
 

Dienstvertrag

Warum bekomme ich keinen 30 Stunden-Dienstvertrag?
30 Stunden-Dienstverträge werden nur jenen Personen angeboten, die zwischen 30 und 40 Stunden  arbeiten wollen. Wenn jemand einen Teilzeitjob (unter 30 Stunden) sucht, bieten wir auch nur Teilzeitdienstverhältnisse bei Trendwerk akt:e an. 

Wovon hängt es ab, ob mir mein/meine BeraterIn bzw. Trendwerk akt:E einen Dienstvertrag anbieten?
Um Ihnen einen Dienstvertrag anbieten zu können, muss ein konkretes Jobangebot vorliegen. Dieses Angebot ist abhängig von Ihrer Qualifikation, Ihrer beruflichen Vorerfahrung sowie der aktuellen Nachfrage am Arbeitsmarkt.  

Was passiert, wenn ich keinen Dienstvertrag will? Werde ich dann auf alle Fälle gesperrt?
Diese Entscheidung trifft das AMS, also Ihr persönlicher AMS-Berater/Ihre persönliche AMS-Beraterin. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Ergebnis eines solchen Beratungsgesprächs sein kann, dass Trendwerk akt:E nicht die richtige Maßnahme für Sie ist. Dann erfolgt selbstverständlich keine Sperre Ihrer Bezüge.  Unser Empfehlung: Wenn Ihnen ein Dienstvertrag angeboten wird und Sie ihn ablehnen möchten, suchen Sie rasch das Gespräch mit Ihrem/Ihrer AMS-BetreuerIn bezüglich möglicher Konsequenzen.

Steht mir beim 30 Stunden-Dienstvertrag -  also 6 Stunden Arbeit/Tag – eine Mittagspause zu?
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Zentral-Arbeitsinspektorat sagt dazu: „Beträgt die Tagesarbeit mehr als 6 Stunden, so ist die Tagesarbeitszeit durch eine Ruhepause im Ausmaß von mindestens 30 Minuten zu unterbrechen.“ Das heißt rein rechtlich steht Ihnen bei einem 6 Stunden-Arbeitstag keine  Mittagspause zu. In der Praxis werden Sie sicher mit Ihrem/Ihrer BeraterIn eine für beide Seiten passende Lösung finden.

Warum wird auf dem Dienstvertrag  immer das Entgelt (Gehalt/Lohn) laut BABE-Kollektivvertrag (BABE = Berufsvereinigung der ArbeitgeberInnen privater BildungsEinrichtungen) ausgewiesen, wenn ich in der Überlassung ein ganz anderes bekomme?
Der Dienstvertrag, den Sie mit Trendwerk akt:E abschließen, wird auf Basis des BABE-Kollektivvertrages abgeschlossen und weist Ihr Gehalt/Ihren Lohn in der überlassungsfreien Zeit (= Stehzeit, in der Sie bei Trendwerk akt:E Arbeit suchen) aus. Sobald Sie in Überlassung sind, unterschreiben Sie einen anderen Vertrag, der jenes Entgelt ausweist, das Sie sich mit der Firma, in der Sie arbeiten werden, ausverhandelt haben.
 

Jobsuche, Arbeitsaufnahme und Beendigung des Dienstverhältnisses

Was bedeutet Überlassung?
Sie unterschreiben einen Dienstvertrag mit Trendwerk akt:E, mit dem Ziel, dass Sie möglichst rasch an eine Firma (den Beschäftiger) überlassen werden, d. h. dort zu jenem Gehalt zu arbeiten, das Sie sich im Bewerbungsgespräch ausverhandelt haben. Sie haben also ein Dienstverhältnis  mit Trendwerk akt:E und werden an eine Beschäftigerfirma überlassen. 

Kann ich mich auch vorstellen und bei einer Firma zu arbeiten beginnen, ohne Trendwerk akt:E einzubinden?
Selbstverständlich, wenn die Firma an einer Förderung für Sie nicht interessiert ist. Unser Ziel, das über  allem steht, heißt: Sie sollen wieder in ein Beschäftigungsverhältnis kommen, in dem Sie sich wohlfühlen und das lange bestehen bleibt. 

Was ist, wenn ich bei Trendwerk akt:E einen Dienstvertrag unterschreibe, Trendwerk akt:E einen Job für mich findet und ich nach einiger Zeit einen besserbezahlten oder interessanteren Job finde? Wie lange bin ich dann noch an Trendwerk akt:E gebunden?
Wenn Sie alles, was für und gegen eine Zusammenarbeit mit Trendwerk akt:E spricht, sorgfältig überlegt haben und zum endgültigen Entschluss kommen, dass Sie das Dienstverhältnis mit Trendwerk akt:E beenden wollen, bedarf es bloß Ihrer und unserer Unterschrift auf dem Formular „Einvernehmliche Lösung“ und Sie sind nicht weiter an Trendwerk akt:E gebunden. Dies kann am selben Tag erfolgen und dauert etwa 10 Minuten. Selbstverständlich haben wir auch eine  Verpflichtung unseren Kunden gegenüber, sodass wir uns stets um eine Lösung bemühen, die für alle Beteiligten (Firma – Sie – Trendwerk akt:E) vorteilhaft ist.  

Muss ich jeden Job annehmen, den mir Trendwerk akt:E anbietet?
Die meisten Personen, die zu Trendwerk akt:E kommen, sind bereits solange arbeitslos, dass sie kein Anrecht auf Berufsschutz mehr haben. Das bedeutet für das AMS, dass sie jedes  Jobangebot annehmen müssen.
Ihr/Ihre BeraterIn werden sich jedoch bemühen, möglichst einen Job zu finden, der Ihren Qualifikationen und Ihrem Interesse entspricht. Dennoch kann es  erforderlich sein, dass Sie - als Zwischenschritt – Flexibilität zeigen und sich auch  alternativen Jobangeboten gegenüber öffnen müssen. Je weiter die Bandbreite ist, in der Sie Job suchen, umso größer ist die Chance in ein Beschäftigungsverhältnis zu kommen.

Welche Folgen hat es, wenn ich einen oder auch mehrere Jobs, die mir von Trendwerk akt:E angeboten wurden, ablehne? Welche Ablehnungsgründe werden akzeptiert?
Wir müssen über jeden/jede TeilnehmerIn am Ende unserer Zusammenarbeit einen Abschlussbericht ans AMS schicken, in dem wir auch über die Bewerbungsaktivitäten  der jeweiligen Person berichten. Die Entscheidung wie Ihr/Ihre AMS-BetreuerIn die Ablehnung von Jobangeboten bewertet und welche Ablehnungsgründe akzeptiert werden, liegt ausschließlich beim AMS.